1. Anmeldung, Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie stbreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er auch für die Vertragsverpflichtungen der anderen, von ihm angemeldeten Teilnehmer. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss, der durch die formfreie Annahme von stbreisen erfolgt, wird Ihnen stb-reisen eine Reisebestätigung aushändigen.

2. Zahlung
Bei Vertragsschluss leisten Sie eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, nachdem Ihnen ein Sicherungsschein ausgehändigt wurde. Die Restzahlung ist spätestens mit Aushändigung oder Zugang der qualifizierten Reiseunterlagen fällig und ist unaufgefordert auf eines unserer Konten zu überweisen.

3. Leistungen
Für den Umfang der Leistungen sind die Programmausschreiber sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Dies trifft besonders auf die wesentlichen Bestandteile der Ausschreibung zu. Zusätzliche Absprachen, die die Leistungen der Ausschreibung erweitern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung und sind in der Reisebestätigung aufzuführen.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nimmt, wird sich stb-reisen bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen sowie bei anderweitiger Verwendung am Urlaubsort durch stb-reisen.

5. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eine Änderung des Reisepreises, eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder eine zulässige Absage der Reise wird stb-reisen Ihnen unverzüglich nach Kenntniserlangen des Änderungs- oder Absagegrundes erklären. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des ursprünglichen Reisepreises, sowie bei einer erheblichen Änderung einer erheblichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn stb-reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von stb-reisen über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung stb-reisen gegenüber geltend machen.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies sollten Sie in Ihrem Intersse aus Gründen der Beweissicherung unbedingt schriftlich tun. Maßgeblich für die Wirksamkeit Ihrer Abmeldung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei stb-reisen. Wenn Sie von einer gebuchten Reise Abstand nehmen, bevor wir Ihnen die Bestätigung geschickt haben, können wir 5% des Reisepreises verlangen. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die vom Reiseveranstalter zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren im prozentualen Verhältnis zum Reisepreis beträgt: bis 61 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises; vom 60.-45. Tag vor Rieseantritt 25% des Reisepreises; vom 44.-30. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises und vom 29.-15. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. 6. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies geht nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Dafür werden 3,50 e pro Person erhoben. Bis zu Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. stbreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende stb-reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
stb-reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7. 1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von stb-reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt stb-reisen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der e rsparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. 2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. stbreisen wird Sie hierüber unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis setzen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, so wird Sie stbreisen davon unterrichten.
7. 3. Bis vier Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für stb-reisen deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die stb-reisen im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würde und wenn stb-reisen die dazu führenden Umstände nachweist und wenn stb-reisen Ihnen ein vergleichbares Angebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern Sie von einem Ersatzangebot der stb-reisen keinen Gebrauch machen. 

8. Aussergewöhnliche UmständeWird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch stb-reisen den Reisevertrag kündigen. stbreisen zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistung eine Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

9. Haftung
9. 1. Eigene Leistung
stb-reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern stb-reisen nicht gem. Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, jedoch nicht für die Angaben von Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von stb-reisen herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben wurden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
9. 2. Erfüllungsgehilfen
stb-reisen haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
9. 3. Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt stb-reisen insoweit Fremdleistungen, sofern stbreisen in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweist. stb-reisen haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung richtet sich in diesem Fall auch nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. stb-reisen haftet auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen und Ausflüge) und die ebenfalls in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
9.4. Schäden
Die vertragliche Haftung der stb-reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 9.4.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder 9.4.2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.5. Schadenersatzanspruch
Ein Schadenersatzanspruch gegen stb-reisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen besteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9.6. Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, und Reisehaftpflicht- Versicherung
zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, und Reisehaftpflicht-Versicherung bei der Europäischen Reiseversicherungs- AG. Diese Versicherung erhalten Sie einzeln nach Ihren individuellen Wünschen oder zusammen als Paket bei uns. Gegen das Beförderungsrisiko sind die Kunden bei Bahn-, Flug- und Schiffsreisen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften versichert.
 
10. Beanstandungen
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, insbesondere sind Sie verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben oder wenden Sie sich an den Leistungsträger und den Reiseveranstalter bzw. an seine Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, so tritt ein Anspruch aus Minderung nicht ein. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung Ihrer Reise gegenüber stb-reisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
 
11. Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen über den Kataloginhalt hinaus erweitern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung des Reiseveranstalters. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12. Gerichtsstand
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben , oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen, sowie für Passivprozesse ist das Landgericht Wiesbaden Gerichtsstand.
 
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